BÜRGERBUS Edewecht e.V.
 

Sie möchten ehrenamtliche(r) Fahrer(in) bei uns werden? 

Dann freuen wir uns, Sie bald in unseren Reihen begrüßen zu können.

Infos zum Personenbeförderungsschein

Die Fahrerlaubnisverordnung (§6 FeV) regelt, mit welcher Führerscheinklasse ein Fahrzeugtyp gefahren werden darf. Mit einem PKW-Führerschein der Klasse B können Fahrzeuge mit bis zu 8 Fahrgastplätzen und bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefahren werden.  Der Führerschein allein reicht jedoch nicht aus um gewerblich Personen befördern zu dürfen. Man benötigt man einen Personenbeförderungsschein, der bei der Führerscheinstelle des LK Ammerland  beantragt werden kann.

Voraussetzungen für die Ausstellung  eines Personenbeförderungsscheins sind:

  • Mindestalter: 21   
  • Mindestens 2 Jahre Besitz des Führerscheins Klasse B (alte Klasse 3)
  • Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 (bei der Gemeinde des Wohnsitzes zu beantragen. Wird direkt der Führerscheinstelle des Landkreises zugesandt)
  • Eine ärztliche Untersuchung (gemäß § 12 Absatz 6 FeV) durch einen Arzt mit arbeitsmedizinischer Zulassung (wir informieren über vom Landkreis zugelassene Ärzte).
  • Ein Gutachten eines Augenarztes, sofern der Arbeitsmediziner keine augenärztliche Qualifikation besitzt.

Wenn diese Nachweise erbracht sind, wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils um bis zu 5 Jahre verlängert. Dafür müssen die ärztlichen Untersuchungen wiederholt werden.

Diese Untersuchungen und die Ausstellung des Personenbeförderungsscheins kosten etwa € 150, die vom Bürgerbus Verein getragen werden. Der Verein stellt eine Bescheinigung aus, dass der Antrag für den Bürgerbus Verein Edewecht gestellt wird. Dieser Personenbeförderungsschein ist nur für den Bürgerbus gültig.

Eventuelle Fragen beantwortet unser Fahrdienstleiter Herr Rainer Schwarz gern unter 01525 532 6929.