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Verbot von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen des VBN

E-Tretroller dürfen ab 1. Juni 2024 in den Bussen und Straßenbahnen im VBN nicht mehr mitgenommen werden.

  • Grund ist der niedrige Sicherheitsstandard bei den Akkus von E-Tretrollern. Es hat bereits europaweit Brände und Explosionen dieser Lithium-Ionen-Akkus in ÖPNV-Fahrzeugen gegeben.
  • Zwei unabhängige brandschutztechnische Gutachten haben festegestellt, dass es weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstanddards für E-Tretroller Akkus gibt. Bis die Sicherheit bei den Akkus gewährleistet ist, raten Experten dazu E-Tretroller von der Beförderung auszuschließen.
  • Die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals hat oberste Priorität. Die sehr schnelle Rauchentwicklung in geschlossenen Räumen wie einem Bus oder einer Straßenbahn kann innerhalb kürzester Zeit zu einer Gefährdung von Personen führen. Unter Betrachtung dieser Aspekte kann daher eine Mitnahme lt. Gutachten nicht empfohlen werden.
  • Dies betrifft nicht Elektrofahrzeuge wie Pedelecs, Elektro-Rollstühle oder eScooter für mobilitäts-eingeschränkte Fahrgäste. Diese werden weiterhin im Rahmen unserer eingeschränkten Möglichkeiten als Bürgerbus befördert. Hier gelten höhere Sicherheitsstandards bei den Akkus.