Wir befördern
Wir befördern Fahrgäste und deren Handgepäck sowie Kinderwagen, Rollstühle, Fahrräder…. jedoch wird unsere Kapazität durch die Größe des Fahrzeugs und gesetzliche Regelungen, die bei größeren Bussen anders lauten, begrenzt. Die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes, der STVO und der BO-Kraft sind für uns verbindlich.
Verbot von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen des VBN
E-Tretroller dürfen ab 1. Juni 2024 in den Bussen und Straßenbahnen im VBN nicht mehr mitgenommen werden.
- Grund ist der niedrige Sicherheitsstandard bei den Akkus von E-Tretrollern. Es hat bereits europaweit Brände und Explosionen dieser Lithium-Ionen-Akkus in ÖPNV-Fahrzeugen gegeben.
- Dies betrifft nicht Elektrofahrzeuge wie Pedelecs, Elektro-Rollstühle oder eScooter für mobilitäts-eingeschränkte Fahrgäste. Diese werden weiterhin im Rahmen unserer eingeschränkten Möglichkeiten als Bürgerbus befördert. Hier gelten höhere Sicherheitsstandards bei den Akkus.
Unser Bus wird rechtlich wie ein PKW betrachtet.
- wir dürfen maximal 8 Personen befördern und die Sicherheitsgurte müssen angelegt werden
- wir dürfen das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 Kg nicht überschreiten
- wir haben Platz für einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl oder 1-2 Fahrräder ...
- wir befördern ab dem 01.06.2024 keine E-Tretroller
Bei der Beförderung von Kindern gelten allgemein die gleichen Voraussetzungen wie im PKW. Wir dürfen Kinder nicht im Kinderwagen sitzend oder liegend befördern. Die Begleitperson muss das Kind entsprechend sichern.
- Kinder bis zum vollendeten Alter von 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, benötigen einen entsprechenden Kindersitz.
- Kinder die größer als 100 cm sind und mehr als 22 Kg wiegen, dürfen hierbei eine Sitzerhöhung benutzen. Wir führen im Bus zwei Sitzerhöhungen mit.
- Kleinere Kinder benötigen einen Kindersitz. Wir führen im Bus einen Kindersitz mit.
- Kleinstkinder bis 15 Monate, einem Gewicht von bis zu 13 Kg und einer Größe von bis zu 90 cm müssen in einer Babyschale gesichert werden. Die Babyschale ist von den Fahrgästen selbst mitzubringen – sie ist nicht im BürgerBus vorhanden.
Unter dem Link https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/kindersitzpflicht-ratgeber/ bietet die Allianz umfangreiche Information an.
Bei der Beförderung von Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist, unterliegen wir als Kleinbus gesetzlichen Regeln, die unsere Möglichkeit stark einschränken. Es ist folgendes zu beachten:
- Der sicherste Platz im Fahrzeug ist der fest installierte und mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitz. Dieser muss von allen Fahrgästen benutzt werden.
- Eine Beförderung im Rollstuhl ist nur möglich, wenn dieser ausdrücklich für die Nutzung als Sitzplatz im Fahrzeug vom Hersteller des Rollstuhls zugelassen ist und eine Kopfstütze hat. Der/die Rollstuhlfahrer*in muss dies dem Fahrer unseres Busses nachweisen, da wir dies bei der Vielzahl der Rollstühle nicht aus eigener Kenntnis wissen können. Ein Hinweis, dass der Rollstuhl beim ÖPNV benutzt werden kann, reicht nicht, da bei größeren Bussen andere gesetzliche Regeln gelten und der Rollstuhl z.B. gar nicht mit Gurten gesichert werden muss.
- Bei elektrisch betriebenen Rollstühlen darf das Gewicht einschließlich der Person 300 Kg nicht überschreiten, da dies die Belastungsgrenze für unsere ausklappbare Rampe ist. Ebenfalls dürfen die Abmessungen nicht größer sein, als der entsprechend ausgerüstete Platz im Bus. Die erlaubte Anzahl von Fahrgästen im Bus verringert sich um das Gewicht des Rollstuhls.
- E-Scooter oder Elektromobile können im Bürgerbus nicht befördert werden.
Unter dem Link https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/mobil-behinderung/auto-rollstuhl-sichern/ bietet der ADAC umfangreiche Information an.
Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern an - nutzen Sie bitte das Kontaktformular.